Urheberrechtsstreit – Berliner Kammergericht gibt Deutscher Digitalen Bibliothek recht
In einem Musterprozess zum so genannten Framing hat das Berliner Kammergericht am 18.6.18 in zweiter Instanz ein wegweisendes Urteil gefällt (Az.: 24 U 146/17). Die Richter kommen zu dem Schluss, dass eine Verwertungsgesellschaft die Erteilung von Nutzungsrechten an Vorschaubildern nicht davon abhängig machen darf, dass der Verwender dieser Bilder seine Website mit technischen Maßnahmen versieht, die es Dritten unmöglich machen, die Vorschaubilder per Frame in die eigene Website einzubinden.
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