Verfall von Urlaubsansprüchen – Neues BAG-Urteil verändert Rechtslage deutlich
Der 9. Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) hat mit seinem Urteil vom 19.2.19 entschieden, dass der Anspruch auf bezahlten Jahresurlaub regelmäßig nur dann am Ende des Kalenderjahres untergehe, wenn der Arbeitgeber zuvor über die Verfallfristen aufgeklärt und dem Arbeitnehmer die konkrete Möglichkeit zur Inanspruchnahme des Urlaubs eingeräumt habe.
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