Wenn Kartell-Kronzeugen lieber schweigen
Die GWB-Novelle wird auch die Rechte potenziell Kartellgeschädigter erweitern. Sie können künftig schon die Herausgabe von Unterlagen fordern, noch bevor sie eine Klage in der Hauptsache einreichen. Für Kartellanten steigt damit das Risiko, nach einer Kartellbuße auch für Schadenersatz in Anspruch genommen zu werden. Je nach Einzelfall müssen sich Kartellanten sehr genau überlegen, ob sie als Kronzeugen auftreten, da sich daraus weitreichende Konsequenzen für ihre Position in anschließenden Auseinandersetzungen um Kartell-Schadensersatz ergeben können, sagt Silvio Cappellari, Rechtsanwalt der Wirtschaftskanzlei SZA Schilling, Zutt & Anschütz am Standort Brüssel.
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