Windenergie-auf-See-Gesetz – Teilerfolg vor dem Bundesverfassungsgericht
Am 20.8.20 hat der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts seinen Beschluss veröffentlicht, dass das Windenergie-auf-See-Gesetz verfassungswidrig ist, soweit es keinerlei Ausgleich für Planungs- und Untersuchungskosten von Vorhabenträgern vorsieht, deren nach früherem Recht begonnene Projekte infolge des Inkrafttretens des Gesetzes beendet wurden. Ein Ausgleich sei erforderlich, sofern die Unterlagen und Untersuchungsergebnisse für die nach neuem Recht vom Staat durchzuführenden „Voruntersuchungen“ weiter verwertet werden können, so die Karlsruher Richter.
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