X. Zivilsenat des BGH setzt erstmals auf Zeugenvernehmung per Video
Vieles geht mit der Coronakrise neue Wege. So auch Patenverfahren. Vor dem X. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) kam es jetzt in einer Patentnichtigkeitssache erstmals in der Geschichte des Senats zu einer Zeugenvernehmung per Videoübertragung, wie der vorsitzende Richter Klaus Bacher im Rahmen der mündlichen Verhandlung am 15.9. hervorhob. Erforderlich wurde diese in §128a ZPO ausdrücklich vorgesehene Möglichkeit aufgrund coronabedingter Teilnahmebeschränkungen.
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