FG-Urteil – Keine Steuererstattung bei Cum-Ex
rneut entschied ein Finanzgericht, dass eine mehrfache Anrechnung von Kapitalertragsteuern aus Cum-Ex-Geschäften nicht möglich ist. „Das Finanzgericht Köln bestätigt damit, dass der Gesetzgeber nicht beabsichtigt habe, eine nur einmal einbehaltene Steuer mehrfach zu erstatten“, so Philipp Külz, Rechtsanwalt bei Ebner Stolz. „Abschließende Klarheit wird aber wohl erst eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs bringen.“
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