Was die Staatsanwaltschaft ihrem Kronzeugen wohl versprochen hat
Im Prozess gegen den Cum-Ex-Kronzeugen Steck berief sich sein Anwalt auf einen Aktenvermerk, in dem seinem Mandanten angeblich Straffreiheit zugesagt wurde. Im Frühjahr hatte Steck noch etwas anderes behauptet.

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