ARUG II – Neue Pflichten für Vorstand und Aufsichtsrat
Bundestag und Bundesrat haben im November das Gesetz zur Umsetzung der zweiten EU-Aktionärsrechterichtlinie (ARUG II) verabschiedet, das voraussichtlich zum 1.1.20 in Kraft treten wird. Das Gesetz soll die langfristige Mitwirkung der Aktionäre börsennotierter Gesellschaften fördern.
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