Bundesbank-Vorstand – Länder drohen ihren Einfluss zu verspielen
Wie die Löwen hatten die Länder bei der Bundesbank-Reform im Gefolge der europäischen Währungsunion darum gekämpft, weiterhin eigene Kandidaten in den Vorstand der deutschen Notenbank entsenden zu dürfen. Nach der Übernahme der geldpolitischen Verantwortung durch die EZB wurde der entmachtete Zentralbankrat der Bundesbank, in dem neben den von der Bundesregierung ernannten Direktoriumsmitgliedern auch die Präsidenten der Landeszentralbanken Sitz und Stimme hatten, abgeschafft. Seither wird die Bundesbank von einem sechsköpfigen Vorstand geführt. Dabei werden Präsident, Vizepräsident sowie ein weiteres einfaches Vorstandsmitglied vom Bund berufen. Für die anderen drei Vorstandsposten verfügen die Länder über das Vorschlagsrecht, das nach einer von ihnen ausgehandelten Rangliste reihum geht. Damit war dem föderalen Prinzip in Deutschland, auf das die Länder gepocht hatten, Genüge getan.
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