Directors‘ Dealings – BaFin beschließt Anhebung der Meldeschwelle
Seit gut drei Jahren gelten laut Marktmissbrauchsverordnung erweiterte Meldepflichten für Eigengeschäfte von Führungskräften, den so genannten Directors‘ Dealings. Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat nun beschlossen, den bislang geltenden Schwellenwert von 5 000 auf 20 000 Euro ab 1.1.20 zu erhöhen – vor allem, um den bürokratischen Aufwand zu verringern.
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