Richterspruch freut nicht alle Heta-Gläubiger
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Die jüngste Entscheidung des österreichischen Verfassungsgerichts, dass den von der Regierung in Wien beschlossenen Schuldenschnitt für die Nachrang-Gläubiger der HGAA-Nachfolgerin Heta für nichtig erklärt hat, wird von manchen Gläubigern mit gemischten Gefühlen gesehen. Grundsätzlich positiv ist zwar, dass das Gericht die Politik in die Schranken gewiesen hat und damit auch die Chancen steigen dürften, dass das Zahlungsmoratorium der Heta aufgehoben und Wien eine Einigung mit den Gläubigern auf dem Verhandlungswege suchen wird, wie dies mit der BayernLB als größtem Gläubiger aktuell bereits geschieht.
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