Sparkassen – Haftungsverbund ist nicht genehmigungsfähig
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Der nach monatelangem Ringen Ende April von der DSGV-Mitgliederversammlung beschlossene Kompromiss zur Neujustierung des Haftungsverbunds der Sparkassen-Organisation wird von der BaFin nicht akzeptiert. Wie wir aus der Bonner Behörde hören, sei die in dem Kompromiss vorgesehene Einstimmigkeitsregel bei der Feststellung eines Stützungsfalls „nicht genehmigungsfähig"".
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