Was ändert sich mit dem neuen Stiftungsrecht, Herr Seikel und Herr Wenzel?
Am 1. Juli 2023 ist das Gesetz zur Vereinheitlichung des Stiftungsrechts in weiten Teilen in Kraft getreten, was für rechtsfähige Stiftungen des bürgerlichen Rechts neue Vorgaben für Stiftungsvermögen, Organe und Satzung mit sich bringt. Ab 2026 gibt es außerdem ein verbindliches, öffentlich einsehbares Stiftungsregister. Welchen Anpassungsbedarf Stiftungen nun haben und worauf sie achten sollten, erläutern Gregor Seikel und Axel Wenzel, Partner der Kanzlei Oppenhoff & Partner.


