So geht es weiter – BGH prüfte Erbnachweisklausel der Sparkassen
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Banken und Sparkassen beschäftigen am 8.10.2013 den Bundesgerichtshof (BGH). Im konkreten Fall hat der BGH über die Klausel zum Erbennachweis in den AGB der Sparkassen zu befinden. Danach kann die Sparkasse grundsätzlich auf die Vorlage eines Erbscheins bestehen – es sei denn, sie verzichtet nach freiem Ermessen hierauf, wenn der Erbe nach ihrer Einschätzung den Nachweis durch Vorlage des eröffneten Testaments oder Erbvertrages führen kann.