Attraktivitätsschub für den deutschen Venture-Capital-Markt
Die Bundesregierung hat am 20.1.21 den Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung des Fondsstandorts Deutschland (Fondsstandortgesetz – FoG) beschlossen, mit dem auch Vorgaben des EU-Rechts umgesetzt werden sollen. Der Fondsstandort Deutschland soll attraktiver und wettbewerbsfähiger werden.