„Es ändert sich eine ganze Aufsichtskultur“
Am 1.1.21 tritt das Gesetz zur Übertragung der Aufsicht über Finanzanlagenvermittler und Honorar-Finanzanlagenberater auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) in Kraft – voraussichtlich. Zwar wurde das Gesetz von Anfang an von Teilen der Opposition sowie der Wirtschaft kritisiert und auch innerhalb der Regierungsparteien blieb es nicht unumstritten; doch nachdem das Bundeskabinett im März den vom Bundesfinanzministerium erarbeiteten Gesetzesentwurf beschlossen hatte, sollte es gleichwohl ohne Änderungen noch vor der politischen Sommerpause im Bundestag verabschiedet werden. Doch nun verzögert sich das Gesetzgebungsverfahren. Ein Überblick von Daniel Krüger, GRA Rechtsanwaltsgesellschaft.