Finanzanlagenvermittler unter Kontrolle der BaFin
Derzeit wird die Tätigkeit der ca. 38 000 Finanzanlagenvermittler durch die Gewerbeämter und die Industrie- und Handelskammern (IHKs) beaufsichtigt. Auf Grund dieser Zersplitterung der Aufsicht sieht der Koalitionsvertrag deren Übertragung auf die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) vor, um eine einheitliche und qualitativ hochwertige Finanzaufsicht zu erreichen. Alexander Lehnen und Nadejda Kysel, Partner der Wirtschaftskanzlei Arnecke Sibeth Dabelstein, erläutern die Hintergründe.

