Für wen gilt das neue Restrukturierungsgesetz?
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Im Rahmen der Erforschung der Ursachen der Finanzkrise stellten die Aufsichtsbehörden der Banken mit Erschrecken fest, dass ihre bisherigen Eingriffsmöglichkeiten nicht ausreichten, um eine geordnete Abwicklung und Restrukturierung in Krise geratener Finanzinstitute zu ermöglichen. Obwohl die Diskussionen in den zuständigen Gremien auf internationaler und europäischer Ebene noch in vollem Gange waren, preschte der deutsche Gesetzgeber vor und verabschiedete Ende 2010 das Restrukturierungsgesetz. Insbesondere der Aspekt der „Systemrelevanz“ ist dabei jedoch noch schwammig, stellen Florian Brem und Levin von Usslar von der Sozietät Buse Heberer Fromm fest.
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