Open Market auf dem Prüfstand
Die Frankfurter Wertpapierbörse sperrte Ende vergangenen Jahres den Zugang zum allgemeinen Freiverkehr (Open Market) für neue Emittenten vollständig. „Hintergrund ist, dass es zu zahlreichen Missbrauchsfällen kam, so dass sich die Börse in Zusammenarbeit mit der BaFin und der Börsenaufsicht zu diesem ungewöhnlichen Schritt entschloss“, so Thorsten Kuthe, Rechtsanwalt bei Heuking Kühn Lüer Wojtek.