Arbeitnehmerüberwachung – Urteil trifft auch deutsche Arbeitgeber
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Auch eine angekündigte Überwachung kann unzulässig sein und ein Jahrzehnt ist nichts für einen durchhaltewilligen Kläger – damit lässt sich eine Entscheidung der Großen Kammer des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte (EGMR) von Anfang September 2017 zusammenfassen, die sich auch auf private Arbeitgeber in Deutschland auswirkt. Eigentlich richten sich Entscheidungen des EGMR grundsätzlich nur gegen Staaten, deren hoheitliches Handeln gegen die in der Europäischen Menschenrechtekonvention verbrieften Rechte einzelner Personen verstößt.
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