Fallstricke bei der Rekommunalisierung
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„Privat vor Staat“ – unter diesem Motto wurden in Deutschland kommunale Unternehmen – mehr oder weniger erfolgreich – privatisiert. Hier scheint es nunmehr vermehrt ein Umdenken zu geben. „Rekommunalisierung“ heißt es jetzt in vielen Kommunen, die zu einem stärkeren kommunalen wirtschaftlichen Engagement tendieren. Die Gründe sind vielfältig und nicht nur fiskalischer Natur. Nicht immer werden dabei aber die Fallstricke und Risiken des europäischen Beihilfenrechts erkannt, erläutern Partner Guido Kleve und Rechtsanwalt Michael Gayger von der Kanzlei DLA Piper und weisen auf erhöhte Wachsamkeit bei der Planung und Durchführung einer Rekommunalisierung hin.
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