Gelockerter Kündigungsschutz für Top-Banker – Mehr Schein als Sein
Der Deutsche Bundestag hat am 21.2.19 das Brexit-Steuerbegleitgesetz verabschiedet. Teil dieses Gesetzes ist eine Anpassung des § 25a Kreditwesengesetz (KWG), wodurch der Kündigungsschutz für Top-Banker in bedeutenden Instituten – d. h. mit einer Bilanzsumme von 15 Mrd. Euro oder mehr – gelockert wird. Ziel des Gesetzes ist es, den Standort Frankfurt für Finanzinstitute aus London attraktiver zu machen. In Kraft treten soll das Gesetz noch vor dem Brexit.
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