Nach BAG-Urteil – Gehaltszuschläge müssen vielfach neu berechnet werden
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Das Bundesarbeitsgericht hat mit Urteil vom 20.9.17 (10 AZR 171/16) eine für die Praxis äußerst relevante Frage zur Berechnungsgrundlage von Nachtzuschlägen geklärt. Geklagt hatte eine als Montagekraft beschäftigte Arbeitnehmerin, die für ihre Arbeit einen vertraglich festgelegten Stundenlohn von 7 Euro brutto erhält.
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