Post-Brexit – Das ändert sich bei den Markenrechten
Am 31.12.20 war „IP Completion Day“: Mit den sperrig benannten „Intellectual Property (Amendment etc.) (EU Exit) Regulations 2020“ setzte das Vereinigte Königreich die Bestimmungen des Austrittsabkommens mit der EU um, soweit sie gewerbliche Schutzrechte betreffen: z. B. Unionsmarken, Gemeinschaftsgeschmacksmuster und EU-Domains. Was das für die Praxis bedeutet, erläutert Anna-Kristine Wipper, Partnerin der KPMG Law Rechtsanwaltsgesellschaft mbH und Leiterin der Praxisgruppe IP-Recht.

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