Mit Öffentlichkeitsarbeit kennt sich die ehemalige Cum-Ex-Chefermittlerin Anne Brorhilker bestens aus. Mediale Aufmerksamkeit nerve mehr, als man denkt, ließ die jetzige Vorständin der NGO Finanzwende im Internationalen Club Frankfurter Wirtschaftsjournalisten (ICFW) durchblicken. Schon in ihrer früheren Funktion als Oberstaatsanwältin gelang es Brorhilker, eine breite Öffentlichkeit für ein eher dröges und hochkomplexes Thema wie den Cum-Ex-Skandal zu interessieren.

Den durch solche Aktien-Geschäfte rund um den Dividendenstichtag entstandenen Steuerschaden kann auch Brorhilker nicht exakt beziffern. Das liege an der hohen Dunkelziffer von vermutlich 1:10 bei Wirtschaftsstraftaten. Brorhilker schätzt, dass dem Fiskus mehr als 100 Mrd. Euro pro Jahr durch Steuerhinterziehung entgehen.

Konjunkturunabhängiges Geschäftsmodell

Vor 20 Jahren sei das Ausmaß des Cum-Ex-Sumpfs noch völlig unterschätzt worden, berichtete Brorhilker. Tatsächlich stehe dahinter jedoch ein lukratives Geschäftsmodell, das es Banken ermögliche, auch in konjunkturell schwierigen Zeiten gute Geschäfte auf Kosten des Steuerzahlers zu machen. Auch deshalb glaubt die ehemalige Staatsanwältin, dass solche Geschäfte auch heute noch laufen. Denn die Gefahr, entdeckt zu werden, sei weiterhin gering.

Verantwortlich macht Brorhilker dafür vor allem die Politik, die „schlicht nicht gewillt“ sei, entschieden gegen Steuerhinterziehung vorzugehen, sowie den großen Einfluss der Bankenlobby. Im hessischen Finanzplatzkabinett sitzen Politik und die Bankenbranche eng beieinander, während zivilgesellschaftliche Organisationen gar nicht vertreten sind, kritisierte die Finanzwende-Lobbyistin. Aber auch mangelnde Zusammenarbeit und Kommunikation zwischen den föderal und strikt hierarchisch organisierten Behörden würden den Kampf gegen die Wirtschaftskriminalität erschweren. Brorhilker fordert deshalb eine bundesweit agierende zentrale Staatsanwaltschaft oder Zollbehörde zur Bekämpfung von Steuerhinterziehung und Wirtschaftskriminalität.

„Keine Gesetzeslücke“

Nicht gelten lassen will die Finanzwende-Geschäftsführerin das Argument der Banken, eine Gesetzeslücke habe Cum-Ex erst möglich gemacht. Die Abgabenordnung (AO) habe solche Geschäfte auch schon vor der Gesetzesänderung, mit der die Politik auf Cum-Ex reagierte, verboten. Es brauche deshalb auch keine neuen Gesetze, sondern eine bessere Kontrolle des Aktienhandels, um illegale Geschäfte rund um den Dividendenstichtag aufzudecken.

Auch die in Deutschland weit verbreiteten Cum-Cum-Geschäfte, in die insbesondere auch öffentliche Institute (den Begriff Landesbanken vermied Brorhilker) und sogar seriöse Stiftungen involviert waren, sind nach Brorhilkers Ansicht nie legal gewesen. Dass die Vorsitzende Richterin am Bundesfinanzhof (BFH) und LMU-Professorin Monika Jachmann-Michel das völlig anders sieht, ficht sie dabei nicht an. Das sei eine akademische Sichtweise, die mit der Realität von Cum-Cum-Geschäften nicht viel zu tun habe. Denn die entscheidende Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums an den Aktien werde bei solchen Geschäften meist in geheimen Nebenabsprachen ausgeschlossen.