Achtung Grunderwerbsteuer
Soeben wurde der nochmals angepasste Referentenentwurf zur Grunderwerbsteuerreform vom BMF vorgelegt. Der Stichtag, der zuletzt auf den 31.12.2018 fallen sollte, wurde auf den 31.12.2019 verlegt. Damit sind im lfd. Jahr noch Share-Deals nach altem Recht möglich. Grundsätzlich ändert sich an den bisher bekannten Neuregelungen nichts. Bei den Haltefristen und der steuerauslösenden Grenze gibt es keine Änderungen.
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