Diesel-Affäre – Karlsruhe gibt Unterlagen frei
Nach über einem Jahr hat das Bundesverfassungsgericht der Staatsanwaltschaft München II nun die Auswertung von Unterlagen und Daten erlaubt, die im März 2017 bei einer Durchsuchung der Geschäftsräume der US-Kanzlei Jones Day in München sichergestellt wurden. Welche Auswirkungen diese Entscheidung nun auf die Praxis interner Untersuchungen in Unternehmen haben dürfte, haben sich Heiner Hugger und David Pasewaldt, Anwälte im Frankfurter Büro der Sozietät Clifford Chance, genauer angeschaut.
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