Fristende für neues Energieaudit – Das kommt auf Unternehmen zu
Egal ob Gebäude, Industrieanlagen oder Abläufe innerhalb des Betriebs – bis zum 5.12.19 müssen Tausende Unternehmen das Profil ihres Energieverbrauchs laut Energiedienstleistungsgesetz ermitteln, wie schon 2015. Wer sich nicht daran hält, dem drohen hohe Geldbußen. Thomas Dünchheim, Partner im Düsseldorfer Büro der Wirtschaftskanzlei Hogan Lovells, erklärt, auf was Unternehmen beim nun anstehenden Energieaudit achten müssen.

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