Kommunikationsdesaster verärgert R+V-Maklervertrieb
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Scheinbar ohne Not hat die Versicherungsgesellschaft R+V eine Beschwerde-Lawine im Vertrieb losgetreten, von der sie nun selbst überrollt zu werden droht. Mit einer folgenschweren Ergänzung der vertraglichen Vereinbarung zum Datenschutz im so genannten Verhaltenskodex „Code of Conduct"" hat der Versicherer bei den angeschlossenen Versicherungsmaklern Entrüstung und Unverständnis ausgelöst. Danach sind die Makler künftig dazu angehalten, sich eine vom Kunden unterzeichnete Maklervollmacht einzuholen, diese der R+V auf Anforderung auszuhändigen und die bestehenden Informationspflichten gegenüber dem Versicherten sicherzustellen.
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