Mietstopp im Handel – Gefährliche Signalwirkung der Big Player
Im Eiltempo verabschiedet die Politik finanzielle Hilfepakete und gesetzliche Sonderregelungen zur Linderung der Corona-Krise. So auch im Mietrecht. Coronabedingte Mietaussetzungen im Zeitraum von April bis Juni sind kein Kündigungsgrund mehr.
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