Pay and forget – Neue Regeln für die Betriebsrente
Ab 2018 können Unternehmen ihr finanzielles Risiko bei der betrieblichen Altersvorsorge reduzieren. Sie müssen Mitarbeitern dann weder eine bestimmte Höhe der monatlichen Rente noch eine Mindestleistung zusagen, sondern lediglich die Beiträge an die Versorgungseinrichtung abführen. Warum die Komplexität dennoch steigt und worauf Unternehmen bei der Gestaltung ihrer Vorsorgemodelle achten sollten, erläutert Martina Vollmar, Rechtsanwältin und Steuerberaterin im Stuttgarter Büro von Ebner Stolz.
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