Plädoyer für Sharing Economy
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Zahlreiche unterschiedliche nationale Regelungen führen dazu, dass professionelles Teilen, auch Sharing Economy genannt, in einer Grauzone europäischen Rechts festhängt. Während vielerorts Geschäftsmodelle wie die des Fahrdienstleisters Uber und der Unterkunftsvermittlung Airbnb, die erfolgreichen Paradebeispiele für die kollaborative Wirtschaft, florieren, sind sie andernorts verhasst oder sogar verboten. So greift bspw. in Berlin das „Zweckentfremdungsverbot"". Danach sind Wohnungen zum Wohnen da, nicht zum Urlaub machen, was Portalen wie Airbnb oder dem Branchenrivalen Wimdu vorerst den Riegel vorschiebt.
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