Cum-Ex – Im Räderwerk der Politik
Auch nach seinem Wahlsieg wird Olaf Scholz die Schatten des Cum-Ex-Skandals nicht los. Gegen den möglichen Nachfolger von Kanzlerin Angela Merkel wird zwar nicht ermittelt, doch die Einschläge kommen näher.
Auch nach seinem Wahlsieg wird Olaf Scholz die Schatten des Cum-Ex-Skandals nicht los. Gegen den möglichen Nachfolger von Kanzlerin Angela Merkel wird zwar nicht ermittelt, doch die Einschläge kommen näher.
Die WestLB soll für Steuerschulden geradestehen, der BFH urteilte zur Dividendenbesteuerung von luxemburgischen Investment-Gesellschaften, EuGH-Generalanwalt Athanasios Rantos gibt seine Einschätzung zu den sog. Thermofenstern ab und Unternehmen fordern von einer neuen Bundesregierung mehr steuerliche Erleichterungen für ihre FE-Aktivitäten – Weitere News kurz und kompakt zusammengefasst.
Spätestens 2025 will Volkswagen startbereit sein beim autonomen Fahren. Technisch ist das ehrgeizig. Aber auch wenn die Wolfsburger alle technischen Hürden nehmen, warten noch große Herausforderungen. Entscheidend sind die Haftungsfrage und der rechtliche Rahmen.
In den vergangenen zwölf Monaten sprachen wir VIPs der Politik immer wieder auf die bevorstehende Bundestagswahl an. Auch die Profis des politischen Betriebs liegen mit ihren Ansagen oft falsch.
Im Wahlkampf inszeniert sich SPD-Kanzlerkandidat Olaf Scholz als unaufgeregter Kümmerer, der nach vielen Jahren in hohen Staatsämtern weiß, wie Deutschland regiert werden muss. Selbst handfeste Skandale wie Wirecard und Cum-Ex, für die Scholz zumindest die politische Verantwortung trägt, sind an dem Finanzminister und ehemaligen Hamburger Bürgermeister bislang abgetropft.
Der Spruch des BGH in Sachen Cum-ex lässt kein gutes Haar am skandalösen Gebaren von Großinvestoren und deren Beratern. Wer als Bankkaufmann eine Rolle in dem „Cum-ex-Karussell“ gespielt hat, habe sich ohne Wenn und Aber strafbar gemacht. Ca. 1 000 Beschuldigte müssen jetzt zittern und die involvierten Banken ebenso. Der Arm der Justiz, das haben die Musterprozesse gegen Martin Shields und Nicholas Diable sowie die Anklagen und die Verhaftung des Steueranwalts Hanno Berger gezeigt, ist lang.
Ein Zufallsfund aus einem anderen Ermittlungsverfahren soll die Kölner Staatsanwaltschaft auf die Spur nach Hamburg gebracht haben, so schreibt es das „Handelsblatt“. Die Fundstücke reichten offensichtlich aus, um eine Razzia bei der Hamburg Commercial Bank (HCOB) zu erwirken.
Völlig überraschend schloss das Bonner Landgericht am Dienstagabend die Beweisaufnahme im Cum-Ex-Prozess gegen den ehemaligen Generalbevollmächtigten von M.M. Warburg & CO und verkündete das Urteil. Dabei hatte das Gericht noch vier weitere Verhandlungstermine angesetzt.
Der Ton im Cum-Ex-Prozess gegen den ehemaligen Top-Manager von M.M. Warburg & CO vor dem Landgericht Bonn wird immer rauer.
Der Urteilsspruch im Cum-Ex-Prozess gegen den ehemaligen Generalbevollmächtigten von M.M. Warburg & CO vor dem Landgericht Bonn könnte sich überraschend verzögern.
Auffallend ungeschoren ist die Deutsche Bank bislang durch den Cum-Ex-Skandal gekommen. Dabei spielte der Branchenprimus in seiner Funktion als Depotbank für diverse Leerverkäufer durchaus eine Schlüsselrolle, ohne die das Karussell mit den Aktien-Deals rund um den Dividenden-Stichtag kaum möglich gewesen wäre.
Prominente Fälle der Organhaftung haben weiterhin Konjunktur, und auch die Corona-Pandemie beschwört weitere Haftungsfälle herauf. Was sind die Gründe für die vermehrte Inanspruchnahme von Unternehmensleitern, wann springt die Versicherung ein, und worauf muss ein Manager in dieser Situation achten? Kirstin Schwedt, Partnerin bei Linklaters, beleuchtet die komplexe Gemengelage und mögliche Auswege.
Es sind Olaf Scholz-Wochen vor den Untersuchungsausschüssen der Republik. In Hamburg muss der ehemalige Bürgermeister und aktuelle SPD-Kanzlerkandidat am 30.4. zum Thema Cum-Ex aussagen, in Berlin am Donnerstag zu Wirecard.
Bizarre Szenen müssen sich am vergangenen Mittwoch im Aufsichtsrat der Commerzbank abgespielt haben. Das Gremium kam zusammen, um einen Nachfolger für den kurzfristig aus gesundheitlichen Gründen zurückgetretenen AR-Chef Hans-Jörg Vetter zu küren. Die Zeit drängte.
Mit der Nominierung von Mark Branson zum neuen BaFin-Präsidenten ist Finanzminister Olaf Scholz und seinem Staatssekretär Jörg Kukies ein Überraschungscoup gelungen. Sogar die Opposition, mit Ausnahme der Linken, applaudierte. Der bisherige Chef der Schweizer Finanzaufsicht Finma gilt als fachlich hochkompetent und kennt als ehemaliger UBS-Manager sämtliche Schliche der Banken.
Bei Wirecard habe die BaFin vor lauter Bäumen den Wald nicht gesehen, gestand der mittlerweile geschasste BaFin-Präsident Felix Hufeld im vergangenen Herbst ein. Diese Betriebsblindheit der Finanzaufsicht hat offensichtlich Methode, wie das uns vorliegende Wortprotokoll der Vernehmung von BaFin-Exekutivdirektor Raimund Röseler anschaulich belegt, der am 10.3. vor dem Landgericht Bonn als Zeuge im Cum-Ex-Prozess gegen einen ehemaligen Mitarbeiter der Warburg Bank aussagte.
Zahlreiche Kläger verlangen – gestützt auf Art. 82 der EU-Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) – den Ersatz eines immateriellen Schadens für die tatsächliche oder vermeintliche Verletzung des Schutzes ihrer personenbezogenen Daten – ein nicht zu unterschätzendes Risiko für Unternehmen. Bisher forderten die deutschen Fachgerichte stets die Überschreitung einer Erheblichkeitsschwelle im Rahmen der konkreten Schadensprüfung. Diese Ansicht wurde jetzt durch einen kürzlich veröffentlichten Beschluss (Az. 1 BvR 2853/19) des Bundesverfassungsgerichts (BVerfG) infrage gestellt – und muss nun vom Europäischen Gerichtshof (EuGH) geklärt werden.
Eine positive Bilanz zog die Bundesregierung auf dem Wohnungsbau-Gipfel mit Kanzlerin Angela Merkel und Bauminister Horst Seehofer (vgl. PLATOW v. 24.2.). Mit Blick auf die aktuelle Lage am Wohnimmobilienmarkt sind allerdings durchaus unterschiedliche und teils auch widersprüchliche Aussagen zu vernehmen.
Die deutsche Wirtschaft hat infolge der Corona-Pandemie ganz erhebliche finanzielle Einbußen erlitten. Betroffen ist dabei nicht nur die Realwirtschaft, sondern auch die Finanzindustrie. Was mit Investitionen in den Bau großer Anlagegüter (Kreuzfahrtschiffe, Flugzeuge etc.) geschehen wird, ist offen. Ferner drohen Kredite in großem Umfang auszufallen. Der Staat hat auf diese Ausnahmesituation mit verschiedenen finanziellen Hilfsmaßnahmen reagiert. Doch wie sich aktuell verstärkt zeigt, führen die niedrigen Hürden bei der Antragstellung zu erheblichen Strafbarkeitsrisiken. Wegen potenziell zu Unrecht in Anspruch genommener Corona-Hilfen wurden bereits etliche Strafverfahren eingeleitet; erste Gerichtsurteile sind ergangen. Weitere Strafverfahren sind zu erwarten, sodass in vielen Fällen jetzt Handlungsbedarf besteht. Regelmäßig lassen sich die Risiken noch eingrenzen oder gar ausschließen, etwa mit einer steuerlichen Korrekturerklärung oder Selbstanzeige. Dies betrifft auch und gerade Unternehmen, die Anträge für Corona-Hilfen versehentlich unrichtig ausgefüllt und im Nachhinein Zweifel an der Antragsberechtigung bekommen haben, erläutern Andreas Höpfner und Michael Schwindt, Steuerstrafrechtler bei Flick Gocke Schaumburg.
Seit Februar 2016, als Steuerfahnder die Hamburger Zentrale erstmals heimsuchten, macht M.M. Warburg & CO im Zuge der juristischen Aufarbeitung sogenannter Cum-Ex-Aktiengeschäfte Schlagzeilen. Einer sonst überaus verschlossenen Privatbank und deren Inhabern Christian Olearius und Max Warburg kann das gar nicht lieb sein. Schädigen sie doch den guten Ruf, von dem eine Bank schließlich lebt.
Sie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Facebook. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von Instagram. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr InformationenSie sehen gerade einen Platzhalterinhalt von X. Um auf den eigentlichen Inhalt zuzugreifen, klicken Sie auf die Schaltfläche unten. Bitte beachten Sie, dass dabei Daten an Drittanbieter weitergegeben werden.
Mehr Informationen