Bausparkassen ziehen 652 Mio. Euro aus Notfallfonds ab
Die Novellierung des Bausparkassengesetzes (seit 29.12.2015 gültig) hat schon im ersten Jahr nach Inkrafttreten vielen Gesellschaften offenbar die Bilanz gerettet. Nach Angaben der BaFin haben bereits 14 Bausparkassen von der erweiterten Entnahmemöglichkeit am so genannten „Fonds zur bauspartechnischen Absicherung“ (FbtA) Gebrauch gemacht. Dies geht aus einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen hervor.