Erneuter Waschgang für den Grauen Kapitalmarkt
Der Graue Kapitalmarkt stand schon häufig im Fokus des Gesetzgebers. Nun sollen mit dem Kleinanlegerschutzgesetz, das als Referentenentwurf vom 28. Juli 2014 vorliegt, die letzten Rückzugsfelder der Branche erfasst werden. Die Bundesregierung setzt ihr Maßnahmenpaket um, zu dem sie sich durch Verluste von Anlegern im Grauen Kapitalmarkt veranlasst sah. Prominent genannt wird die Prokon-Insolvenz. Dem Windenergie-Unternehmen hatten rund 74 000 Anleger ca. 1,4 Mrd. Euro Genussrechtskapital überlassen. Marc von Ammon, Rechtsanwalt bei Jones Day, resümiert nach einem Jahr Kapitalanlagegesetzbuch.