Niedrigzinsumfeld – Riskante Werbung mit Beispielrechnungen
Das Landgericht Düsseldorf geht derzeit als erstes deutsches Zivilgericht durch Einholung eines Sachverständigengutachtens der Frage nach, ob ein Versicherer für möglicherweise unrealistische Beispielrechnungen bei einer Kapitallebensversicherung haftet. Beispielrechnungen mit der Aussicht auf jährlich 7 bis 8% Verzinsung finden sich insbesondere bei einer Vielzahl der in den 1990er Jahren abgeschlossenen Lebensversicherungsverträgen. Die inzwischen seit fast zehn Jahren andauernde Niedrigzinsphase führt indes z. B. bei Verträgen, die zwischen 1990 bis Mitte 2000 zustande gekommen sind, meist nur noch zur Auskehrung des Garantiezinses von seinerzeit 4%. Überschüsse werden teilweise gar nicht mehr verteilt.