Regierung konkretisiert Änderungen im Prospektrecht
Am 30.11.11 hat die Bundesregierung einen Gesetzesentwurf zur Änderung des Prospektrechts vorgelegt. Das Gesetz mit dem sperrigen Namen „Gesetz zur Umsetzung der Richtlinie 2010/3/EU und zur Änderung des Börsengesetzes“ setzt Änderungen der europäischen Prospektrichtlinie in deutsches Recht um. Es ergeben sich praxiserhebliche Änderungen für die Erstellung von Wertpapierprospekten. Zunächst sieht der Entwurf einige aus Sicht der Emittenten erfreuliche Erleichterungen vor.