Anteilserwerb untersagt – VGH stärkt Rolle der BaFin
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Der Hessische Verwaltungsgerichtshof (VGH) hat ein Verbot der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) bestätigt, wonach zwei ukrainische Investoren eine Bank in Deutschland nicht kaufen durften (Urteil vom 6.10.10, Az.: 6 A 2227/08).
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