Neue Maßnahmen des AnsFuG in Kraft getreten
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Seit dem 1.7.11 müssen Anlageberater ihren Kunden bei Kaufempfehlungen von Finanzprodukten rechtzeitig vor Abschluss ein Produktinformationsblatt zur Verfügung stellen. Damit treten wesentliche Maßnahmen des Anlegerschutz- und Funktionsverbesserungsgesetzes (AnsFuG) in Kraft. Das Gesetz sieht außerdem eine Erweiterung der wertpapierhandelsrechtlichen Meldepflichten für das Halten von Finanzinstrumenten sowie die Einführung von Mindesthaltepflichten für offene Immobilienfonds vor. Einen Überblick über wesentliche Inhalte des AnsFuG geben Julia Meyer und Florian Streiber von der Wirtschaftssozietät Field Fisher Waterhouse in Hamburg.
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