Cloud-Services – EBA-Leitlinien bereiten Probleme
Am 30.9.19 treten die von der European Banking Authority (EBA) im Februar 2019 veröffentlichten Leitlinien zum regulatorischen Umgang mit Auslagerungen (EBA/GL/2019/02) in Kraft. Diese neuen Regeln gelten u. a. für Auslagerungen durch Kreditinstitute und Finanzdienstleister sowie Zahlungs- und E-Geld-Institute in die Cloud und lösen die Empfehlungen der EBA zur Auslagerung an Cloud-Anbieter vom März 2018 (EBA/Rec/2017/03) ab. Wesentliche Parameter und Auswirkungen dieser Neuerung auf den bestehenden finanzregulatorischen Rahmen für Auslagerungen in die Cloud erläutert Jan Pohle, Partner im Kölner Büro der Sozietät DLA Piper.






