Gnadenfrist für LV-Policen
Der Höchstrechnungszins, besser bekannt als Garantiezins, bleibt auch nach dem Start von Solvency II zum 1. Januar 2016 bis mindestens 2018 die kalkulatorische Obergrenze für Leistungszusagen der deutschen Lebensversicherer. Dies hat das Bundesfinanzministerium gestern bekanntgegeben. Ursprünglich sollte der Garantiezins auf Lebens- und Rentenversicherungen, den es seit 1942 gibt, zum Jahreswechsel ersatzlos gestrichen werden.