Europäische Markenrechtsreform
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Am 23. März 2016 trat die Verordnung (EU 2015/2424 ) über die Gemeinschaftsmarke in Kraft. Sie ist Teil eines Reformpakets, das nach Jahren der Vorbereitung Ende 2015 beschlossen wurde und das europäische Markensystem weiter harmonisieren und modernisieren soll. Utz Kador und Astrid Purner von Kador & Partner beschreiben im Folgenden die augenfälligsten Änderungen, wozu sicherlich auch die Umbenennungen der Bezeichnungen gehören: Die in der gesamten EU geschützte Marke heißt nun „Unionsmarke““ und nicht mehr „Gemeinschaftsmarke““ – das für Unionsmarken und EU-Designs zuständige Amt in Alicante wird nun Amt der Europäischen Union für geistiges Eigentum (EUIPO) genannt. Begrüßenswert ist, dass mit Hilfe der Verordnung Rechtsprechung des EuGH in die Verordnung über die Gemeinschaftsmarke eingearbeitet wurde, um Lücken zu schließen und so den Markenschutz zu stärken. Das gilt z.B. für Bestimmungen zum Schutz bekannter Marken oder für die Nutzung einer Marke in vergleichender Werbung. In beiden Fällen sorgt das dafür, dass markenrechtliche Vorgaben für Marketingmaßnahmen nun klarer und rechtliche Risiken zuverlässiger einschätzbar sind.
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