Urheberrechte im Netz – EuGH konkretisiert bisherige Rechtsprechung
Urheberrechte im Internet – der Konflikt zwischen kommerziellen Interessen der Urheber und freier Information der Bürger geht in die nächste Runde. In dem Streit eines Fotografen gegen eine Schülerin, die dessen Bild im Rahmen einer Schulaufgabe benutzt und auf der Internetseite der Schule veröffentlicht hatte, hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil vom 7.8.18 (Az.: C-161/17) zu Gunsten des Fotografen entschieden. Im vorliegenden Fall hatte der Fotograf ein Foto der spanischen Stadt Córdoba zur Veröffentlichung auf der Seite eines Reisemagazins lizenziert. Die Veröffentlichung war dem Reisemagazin ohne Urheberangabe erlaubt worden.