Europäische Insolvenzverordnung im Überblick
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Die Neufassung der EuInsVO (Verordnung (EU) 2015/848 vom 20.05.2015) löst in Kürze ihre Vorgängerin, die Verordnung (EG) Nr. 1346/2000 vom 29.05.2000 ab. Die Etablierung einer präventiven „Sanierungskultur“ ist seit geraumer Zeit ein rechtspolitisches Anliegen vieler EU-Mitglieder. Der europäische Gesetzgeber hat daher u. a. die EuInsVO einer „Verjüngungskur“ unterzogen und neuen Entwicklungen den Boden bereitet. Diese Neufassung gilt (mit wenigen Ausnahmen) für alle nach dem 26.06.2017 eröffneten Insolvenzverfahren. Franz Bernhard Herding und Christopher Kranz von Allen & Overy LLP geben einen Überblick über die wesentlichen Änderungen für Unternehmensinsolvenzen.
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