EuGH verneint eigenständiges Widerrufsrecht zu Anschlussvereinbarungen
Der Widerruf von Kreditverträgen ist immer wieder ein Streitpunkt zwischen Banken und Verbrauchern. Meist stützen die Verbraucher den Widerruf darauf, sie seien über ihr Widerrufsrecht nicht wirksam aufgeklärt worden. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hatte nun über den besonderen Fall zu entscheiden, dass eine Privatkundin nicht den Darlehensvertrag an sich, sondern mehrere Anschlusszinsvereinbarungen dazu widerrufen hatte.