DSGVO bringt neuartiges „Akteneinsichtsrecht“
Die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hat die Rechte von Betroffenen gegenüber Finanzbehörden im Zusammenhang mit der Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten erheblich erweitert. Diesen steht nunmehr gegenüber Steuerbehörden u. a. ein Anspruch auf Auskunft darüber zu, ob und gegebenenfalls welche ihrer personenbezogenen Daten durch die betreffende Finanzbehörde verarbeitet werden. Dieser Anspruch führt in der Praxis zu einem neuartigen Akteneinsichtsrecht des Steuerpflichtigen. Kürzlich veröffentlichte Urteile zweier Finanzgerichte unterstützen diese Schlussfolgerung, wie Johannes Frey und Frank-M. Schwarz, Steuerrechtler bei Skadden, Arps, Slate, Meagher & Flom, erläutern.