Informationspflichten erhöhen Verwaltungsaufwand
Anfang Juli tritt die europäische Marktmissbrauchsverordnung (MMVO) in Kraft. Damit werden die kapitalmarktrechtlichen Pflichten zur Ad-hoc-Publizität, zum Führen von Insiderverzeichnissen und zur Mitteilung von Geschäften von Führungskräften erstmals auch in den qualifizierten Freiverkehrssegmenten (z.B. Entry Standard in Frankfurt und m:access in München) gelten. Stephan Schulz, Partner bei der Kanzlei Noerr in Frankfurt, berichtet im nachfolgenden Beitrag über die Konsequenzen, die sich für die betroffenen Unternehmen hieraus ergeben.