Wie börsennotierte Unternehmen mit Pflichtveröffentlichungen umgehen
Der EuGH hatte vorgegeben, dass jeder einzelne bereits verwirklichte Zwischenschritt eine veröffentlichungspflichtige Insiderinformation darstellen kann. Unternehmen müssen ihre Anleger somit unter Umständen nicht erst über die Umsetzung, sondern schon über die Vorbereitungen eines Personalwechsels auf Vorstandsebene durch eine Ad-hoc-Mitteilung informieren.