Die Stellungnahme der Deutschen Kreditwirtschaft (DK) aus dem vergangenen Frühjahr übte sich noch in Selbstbeherrschung; ein Tonfall, wie er dann anklingt, wenn jemand, auf den man angewiesen ist, mit seinen Forderungen grotesk überzieht. Wenn die BaFin meine, die EBA-Leitlinien für die Überwachung und Governance von Bankprodukten im Privatkundengeschäft eins zu eins auf die von ihr beaufsichtigten deutschen Institute anwenden zu müssen, dann wolle man doch das „aus unserer Sicht enthaltene Missverhältnis von potenziellem, vermutlich nicht intendiertem, Aufwand der Umsetzung gegenüber dem im Sinne des Verbraucherschutzes erzielbaren Nutzen“ verdeutlichen, drechselte die DK.