Keine neuen Verluste – VZB hat 12.18.-Pleite bereits eingepreist
Nach der Insolvenz von 12.18. Investment Management versucht das investierte VZB zu beruhigen. Doch die offizielle Stellungnahme wirft auch neue Fragen auf.
Vorab die positive Botschaft: Das Versorgungswerk der Zahnärztekammer Berlin (VZB) beantwortete konkret unsere Frage aus der Berichterstattung aus vergangener Woche nach den weiteren Folgen der 12.18.-Insolvenz für das VZB und insbesondere die möglicherweise betroffenen 11.000 Zahnärztinnen und Zahnärzte. Allerdings wirft das weitere Fragen auf. O-Ton des VZB: „Richtig ist, dass Sachverständige sämtliche Beteiligungen des VZB auf den Stichtag 31.12.2024 bewertet haben und bereits letztes Jahr festgestellt wurde, dass voraussichtlich mit nahezu keinen Rückflüssen aus der 12.18.-Anlage zu rechnen sein wird. Somit ändern die jüngsten Ereignisse rund um 12.18. Investment Management nichts an den prognostizierten Verlusten des VZB-Vermögens, da ein nahezu vollständiger Totalverlust bereits letztes Jahr eingepreist war.“
Das gibt zumindest Entwarnung für die von uns und vielen anderen Wirtschaftsmedien geäußerte Befürchtung weiterer bislang unbekannter Verluste für die Zahnärzte. Der Formulierung sollte auch zu entnehmen sein, dass Beteiligungen und Kredite in den jeweiligen Projekten, die nach Rückzug früherer Kreditgeber eingegangen wurden, damit auch berücksichtigt sind.
Hätte VZB früher reagieren müssen?
Allerdings wirft das aus PLATOW-Sicht weitere Fragen auf. Zunächst einmal ist aber klar, dass es sich bei 12.18. um Profis mit langjähriger Hotel- und Investment-Erfahrung handelte, in die das VZB investierte. Ein expansives Unternehmen mit Hotelschwerpunkt kann durch das wirtschaftliche Umfeld der Perma-Krise mit Corona, Hotelschließungen, längeren Reiseeinbrüchen, Inflation, Zinswende, Kosteneffekten und Bewertungsanpassungen durchaus getroffen werden, ohne dass das im aktuellen Insolvenz-Umfeld ehrenrührig wäre.
Andererseits stellt das VZB-Statement eindeutig klar, dass bereits im vergangenen Jahr per externem Gutachten klar war, dass aus dem gesamten 12.18.-Engagement mit „nahezu keinen Rückflüssen“ zu rechnen sei. Da das VZB nicht nur großer Gesellschafter ist, sondern auch als Kreditgeber in der Gruppe tätig war, lässt sich daraus schließen, dass bereits vergangenes Jahr sicher schien, dass 12.18. nach mehreren Verlustjahren nicht in der Lage sein würde, auch rechtlich verbindliche Zahlungen aus Kreditverträgen zu leisten. 12.18. gibt denn auch jetzt Liquiditätsprobleme als Insolvenzgrund an. Das Geschäft lief aber noch mindestens das ganze laufende Jahr normal weiter. Geplante Teilverkäufe konnten wohl nach dem Gutachten und der erfolgten VZB-Vollabschreibung wenig überraschend nicht durchgeführt werden. Mit Nachschüssen des VZB war nach dem bekannten Desaster nicht zu rechnen. Die Wahrscheinlichkeit eines externen „Weißen Ritters“ war wohl auch eher überschaubar. Es ist zu hoffen, dass niemand aus Geschäften des laufenden Jahres in der Insolvenz Schaden nimmt. Sonst könnte man ja auf die Idee kommen, dass das VZB früher hätte reagieren können. Die Formalia, die ja dann der neuen Geschäftsführung zuzurechnen wären, könnten ja in der Gesamtaufbereitung des VZB-Desasters mit möglicherweise hälftigem Verlust des Anlagevermögens und Totalaustausch aller früheren Gremien noch Beachtung finden.