Zahlung von Boni – Versprochen ist versprochen
Eine Klage vor dem Arbeitsgericht gegen den eigenen Arbeitgeber einleiten? Ein Ansatz, den Arbeitnehmer insbesondere im laufenden Arbeitsverhältnis grundsätzlich nur ungern wählen, selbst wenn sie mit der zugedachten Bonuszahlung nicht zufrieden sind oder diese schlichtweg mangels Erläuterung nicht nachvollziehen können. Doch die Rechtsprechung der Arbeitsgerichte in den vergangenen Jahren ermutigt Arbeitnehmer geradezu, diesen Schritt zu wagen, wenn Arbeitgeber keinen fairen Bonus bezahlen oder bewusst intransparent agieren, meint Peter Krebühl, Partner bei Krebühl Biere Rechtsanwälte.