Die zum 1.1.18 in Kraft getretene Novelle der kaufrechtlichen Mängelhaftung verändert das Gewährleistungsrecht bei Kaufverträgen im B2B-Bereich erheblich. Inhaltlich dehnt der Gesetzgeber damit genuines Verbraucherrecht bemerkenswert weit auf den unternehmerischen Bereich aus. Vor allem Endabnehmer sowie Zwischenhändler profitieren von der Änderung. Hersteller werden auf die zu ihren Lasten gehende neue Risikoverteilung voraussichtlich mit Preiserhöhungen reagieren, nicht zuletzt, um für einen ausreichenden Versicherungsschutz sorgen zu können. Sie werden zudem in Lieferverträgen nach zulässigen, haftungserleichternden Gestaltungsmöglichkeiten suchen, erwarten Thomas Nägele und Alexander Stolz, Anwälte bei SZA Schilling, Zutt & Anschütz.