Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin)

Geldpolitik

Geldwäsche-Razzia – Deutsche Bank bekommt Compliance nicht in Griff

Die Schatten der (jüngeren) Vergangenheit holen die Deutsche Bank immer wieder ein. Erst kürzlich geriet das Institut in den Sog des Geldwäsche-Skandals der Danske Bank, für die der deutsche Branchenprimus bis 2015 als Korrespondenzbank aktiv war. Jetzt wurde die Deutsche Bank auch noch vom Strudel der so genannten Panama Papers erfasst. Am Donnerstag durchsuchten Polizei und Staatsanwaltschaft mehrere Gebäude der Deutschen Bank im Großraum Frankfurt. Wieder geht es um den Verdacht auf Geldwäsche. Das Institut soll Kunden bei der Eröffnung von Briefkastenfirmen in Steuerparadiesen geholfen haben und dabei auch Gelder aus Straftaten über Konten der Deutschen Bank transferiert haben. Die Deutsche Bank-Aktie brach daraufhin zeitweise um fast 5% ein.

Geldpolitik

Ad hoc-Pflicht – Falscher Tweet kann teuer werden

In den USA dürfen kursrelevante Informationen unter bestimmten Voraussetzungen auch über soziale Medien wie Twitter verbreitet werden. Der deutsche Gesetzgeber ist hier wesentlich restriktiver: Tweets & Co. entsprechen hierzulande nicht den gesetzlichen Vorschriften. Auch wenn die sonstige Unternehmenskommunikation über soziale Medien rechtlich zulässig ist und häufig auch unternehmerisch sinnvoll sein kann, sollten Emittenten an den üblichen Publikationskanälen festhalten, wie Sebastian J. M. Longrée, Partner und Experte für Gesellschafts- und Kapitalmarktrecht bei der Essener Kanzlei Kümmerlein, erläutert.

Geldpolitik

Bitcoins als Finanzinstrument – Berliner Kammergericht hinterfragt BaFin-Verwaltungspraxis

Der Handel mit Bitcoins ist nach Auffassung des Strafsenats des Kammergerichts Berlin in Deutschland nicht strafbar, da Bitcoins keine Rechnungseinheiten und somit auch keine Finanzinstrumente seien. Grundsätzlich gilt: Wer ohne Erlaubnis nach dem Kreditwesengesetz (KWG) mit Finanzinstrumenten handelt, macht sich strafbar. Da Bitcoins aus Sicht des Gerichts aber eben keine Rechnungseinheiten seien, wäre daher eine ausdrückliche Entscheidung des Gesetzgebers für eine strafbare Handlung erforderlich gewesen (Az.: 161 Ss 28/18).

Immobilien

Hire & Fire bei der Deutschen Bank

DWS-Chef Nicolas Moreau, im Vorstand der Deutschen Bank zugleich für das Asset Management verantwortlich, verlässt die Bank zum Jahresende. Nachfolger wird an der Spitze der DWS Asoka Wöhrmann, der aber nicht mehr in den Bank-Vorstand einziehen wird. Der Wechsel hat sich abgezeichnet.

Immobilien

Generali positioniert die Marke Dialog exklusiv für Makler

Der Umbau von Generali geht in die nächste Runde. Deutschlands zweitgrößter Erstversicherer mit 16 Mrd. Euro Beitragseinnahmen und rd. 13 Mio. Kunden hat sein Maklergeschäft neu geordnet. Dieses wird künftig unter der Marke Dialog zusammengefasst. Damit ist Dialog der exklusive Maklerversicherer von Generali auf dem deutschen Markt.

Geldpolitik

KFW – Eine Staatsbank lernt Regulierung

Seit ihrer Gründung vor 70 Jahren ist die staatseigene KfW ein ganz spezielles Institut, mit eigenem Gesetz und ausgestattet mit einer Bundesgarantie, die es der Förderbank erlaubt, sich am Kapitalmarkt zu ähnlich günstigen Konditionen wie die Bundesrepublik Deutschland zu refinanzieren. Dieser Refinanzierungsvorteil ist denn auch die Basis für die zinsverbilligten Förderkredite der KfW. Die geliehene Bonität der KfW ist für den Bund indes nicht ohne Risiko.

Geldpolitik

Deutsche Bank – Sylvie Matherat nach BaFin-Warnschuss angezählt

Seit 2015 ist Sylvie Matherat im Vorstand der Deutschen Bank für Regulierungsthemen verantwortlich. Dass die BaFin, die mit der Deutschen Bank zuletzt eigentlich ihren Frieden gemacht zu haben schien, das Haus vor knapp zwei Wochen öffentlich zur Einhaltung ihrer Sorgfaltspflichten im Zusammenhang mit Geldwäsche und Terrorfinanzierung mahnen musste und sogar einen Aufpasser entsandt hat, stellt Matherats Arbeit indes kein gutes Zeugnis aus.

Versicherungen

GDV-Jahrestagung – Keine Regulierungspause

Bremst Regulierung Wachstum? Darüber stritten Spitzen der Wirtschaft auf der GDV-Jahrestagung. Präsident Wolfgang Weiler sieht es als prominentester Lobbyist der Branche so und forderte eine Regulierungspause. Für ihn sind die Kontrollen und Einschränkungen der Aufseher z. T. unangemessen, intransparent, treffen kleine und mittlere Häuser überproportional und seien mit im Niedrigzinsumfeld unvertretbar hohen Kosten verbunden. BaFin-Präsident Felix Hufeld hielt dagegen.

Asset Management

Arbeitsrecht – Generali holt sich Unterstützung bei Hogan Lovells

Im Zuge der Neuausrichtung seines Deutschlandgeschäfts vertraute der italienische Versicherungskonzern Generali auch auf die Sozietät Hogan Lovells. Ein Team um Counsel Lars Mohnke (Federführung) und Partner Hendrik Kornbichler (beide Arbeitsrecht, München) begleitete Generali bei den Verhandlungen mit den Arbeitnehmervertretern.

Asset Management

Finanzplatz Frankfurt – Merkel zum Jagen tragen

Finanzplatz-Themen standen zuletzt nicht gerade weit oben auf der Prioritätenliste von Kanzlerin Angela Merkel. Nicht nur geografisch seien Berlin und Frankfurt weit voneinander entfernt, klagte jüngst der Aufsichtsratschef der Deutschland-Aktivitäten des weltweit größten Vermögensverwalters Blackrock, Friedrich Merz. Doch ziemlich genau 10 Jahre nach dem Kollaps der US-Investmentbank Lehman Brothers, der die Finanzkrise auslöste, und wenige Woche vor der hessischen Landtagswahl machte Merkel vor großem Publikum in der Alten Börse der Frankfurter Finanzcommunity ihre Aufwartung, um über die „Zukunft des Finanzplatzes Deutschland in Europa“ zu referieren. Der Auftritt der Kanzlerin vor der Frankfurter Finanzelite gilt denn auch als Zeichen, dass in Berlin die Förderung des Finanzplatzes wieder an Bedeutung gewinnt. Das ist nicht zuletzt auch ein Verdienst von Deutsche Börse-Chef Theodor Weimer, der sich seit seinem Amtsantritt die Stärkung des Finanzplatzes auf die Fahne geschrieben hat.

Geldpolitik

Tesla – Finanzierung für Delisting nicht in Sicht

Die finanziellen Konsequenzen mancher Tweets von US-Präsident Donald Trump haben Elon Musks Sätze vom Dienstag („Überlege, Tesla für 420 Dollar von der Börse zu nehmen, Finanzierung gesichert““) zwar nicht übertrumpft. Für den Gründer und Chef von Tesla wird seine Kurznachricht aber dennoch erhebliches Ungemach nach sich ziehen. In den USA bereiten sich erste Kanzleien auf Sammelklagen vor, die SEC ermittelt.

Geldpolitik

BayernLB bindet ihren Goldesel enger an die Zentrale

Zum Halbjahr wird die BayernLB nach unseren Informationen dank starkem Immobiliengeschäft und guter Risikoposition ähnlich gut abschneiden wie im Vorjahr, als vor Steuern ein Ergebnis von 426 Mio. Euro erreicht wurde (Zahlen am 17.8.). Den größten Anteil am Ergebnis hat aber einmal mehr die DKB. Während die BayernLB im Firmenkundengeschäft mit Margendruck kämpft, glänzt die Berliner Direktbank, hinter der ING DiBa starke Nr. 2 am Markt, Jahr für Jahr mit wachsenden Kundenzahlen und einem auch zum Halbjahr wieder steigenden Zinsüberschuss.

Geldpolitik

Nouy-Nachfolge – Ausgerechnet Italien hat die besten karten

Anfang der Woche publizierte die EZB die Stellenausschreibung für die Nachfolge von Danièle Nouy. Die fünfjährige Amtszeit der Französin als oberste Bankenaufseherin der Euro-Zone läuft Ende Dezember aus. Eine Verlängerung der Amtsperiode ist nach den Statuten des Single Supervisory Mechanism (SSM) nicht möglich. Bei der Neubesetzung des wichtigsten Postens der EZB-Bankenaufsicht mischt neben dem EZB-Rat auch das EU-Parlament, das im Mai nächsten Jahres neu gewählt wird, kräftig mit. Das letzte Wort haben allerdings die Staats- und Regierungschefs der Euro-Zone. Es gilt indes als wahrscheinlich, dass die großen Euro-Länder Deutschland, Frankreich, Italien und Spanien die Schlüsselpersonalie unter sich ausmachen werden. Da Frankreich bereits an der Reihe war und Spanien mit dem neuen EZB-Vize Luis de Guindos schon bestens versorgt ist, müssten die Würfel eigentlich zwischen Deutschland und Italien fallen.

Asset Management

Generali Leben-Verkauf ist für BaFin kein Selbstläufer

Die Katze ist aus dem Sack. Wie von uns vermutet (s. PLATOW v. 2.7.), ging jetzt alles ganz schnell über die Bühne. Generali verkauft 89,9% der Anteile seiner Lebensversicherungs-Sparte (LV) an den Neu-Isenburger LV-Bestandsmanager Viridium, das zur Londoner Private Equity Gesellschaft Cinven (80%) und zum deutschen Rückversicherer Hannover Re (20%) gehört. Deutschlands zweitgrößter Erstversicherer – er wird es auch nach dem Verkauf bleiben – wird einen Anteil von 10,1% an der Generali Leben und einen Sitz im AR behalten. Zudem erhält Generali die Möglichkeit, eine Minderheitsbeteiligung an Viridium zu erwerben. Wie wir hören, ist von bis zu 10% die Rede. Ein Due-Diligence-Prozesses soll endgültig darüber entscheiden.

Asset Management

Debeka – Neue Asset Management-Einheit forciert Leben-Sparte

Der private Krankenversicherer Debeka baut mit der Gründung der Asset Management GmbH (DebekaAM) sein zweitgrößtes Standbein der Gruppe, die Lebensversicherungssparte, weiter kräftig aus. Die Gesellschaft soll künftig eigenverantwortlich Aktien, schwerpunktmäßig europäische Titel, in Fondsstrukturen der Unternehmensgruppe verwalten, heißt es. Hierfür hat der Koblenzer Versicherer jetzt die Lizenz der BaFin erhalten. Bislang arbeitete das Kapitalanlagenmanagement in der reformierten Leben-Sparte hauptsächlich mit Indexfonds (ETFs).

Versicherungen

Betriebsrente – Pensionskassen werben um Vertrauen

Die Einführung des seit Jahresbeginn durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz (BRSG) verankerten neuen Sozialpartnermodells („Nahles-Rente“) zieht sich in die Länge. Jetzt kommen auch noch verhaltene Prognosen über die Zukunft dieses 6. Durchführungswegs in der betrieblichen Altersvorsorge (bAV) dazu. In einer Untersuchung zur Einstellung der Arbeitnehmer in Bezug auf die Altersvorsorge stellt die Beratungsgesellschaft Willis Towers Watson (WTW) fest, dass Deutsche bei der bAV mehr Wert auf Sicherheit als auf Rendite legen.

Geldpolitik

Mittelstand – Berlin erleichtert Kapitalmarktzugang

Laut EU-Prospektverordnung können Mitgliedstaaten öffentliche Angebote von Wertpapieren von der Pflicht zur Veröffentlichung eines Prospekts ausnehmen, sofern diese Angebote nicht der Notifizierung unterliegen und der Gesamtgegenwert eines solchen Angebots in der Union über einen Zeitraum von zwölf Monaten 8 Mio. Euro nicht überschreitet. Entgegen ihrer ursprünglichen Pläne hat nun auch die Bundesregierung nachgebessert und die Grenzbeträge nach oben angepasst. Für kapitalorientierte Mittlerständler eine gute Entwicklung, meinen Ingo Wegerich und Elena Recklin, Anwälte der Luther Rechtsanwaltsgesellschaft.

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